
Kosten & Finanzierung
Domizil Entgelte
Die Entgelte für eine Unterkunft, Verpflegung und allgemeine Pflegeleistungen im Domizil werden in den Vereinbarungen zwischen den Pflegekassen, den Sozialhilfeträgern und der Elbe-Havel-Residenz nach §§ 85, 87 SGB XI festgelegt. Bei Änderung der Vergütungsvereinbarungen haben sowohl der /die Bewohner /in wie auch das Domizil Anspruch auf eine Anpassung. Hierfür beträgt das tägliches Entgelt 11,70 €.
Das Entgelt für Verpflegung beträgt täglich 7,80 €. Nimmt der Bewohner aufgrund seines Gesundheitszustandes, von der gelegentlichen Verabreichung von Getränken abgesehen, ausschließlich Sondenkost zu sich, deren Kosten von der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung getragen werden, so gilt ein um den ersparten Verpflegungsaufwand in Höhe von zur Zeit 2,61 € (Lebensmittelaufwand) täglich vermindertes Entgelt ab dem Zeitpunkt des Beginns der ausschließlichen Versorgung mit Sondenkost.
Die Grundpflege richtet sich nach dem Versorgungsaufwand beziehungsweise nach der Pflegestufe. Diese sind in 5 Pflegegrade eingeteilt und werden dem Bewohner je nach schwere seiner Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse/ Pflegeversicherung gemäß § 15SGB XI berücksichtigt. Das Elbe-Havel-Domizil wird mit den Medizinischen Diensten beziehungsweise der Pflegeversicherung beauftragten Gutachters wird in regelmäßigen abständen oder bei bedarf die Zuordnung zu einem anderen Pflegegrad neu beurteilen. Die Kosten betragen täglich:
- Pflegegrad I: 23,53 €
- Pflegegrad II: 31,15 €
- Pflegegrad III: 47,32 €
- Pflegegrad IV: 64,19 €
- Pflegegrad V: 71,75 €
- Kurzzeitpflege: 55,76 €
- Verhinderungspflege: 55,76 €
Im Pflegesatz und den Entgelten für Unterkunft und Verpflegung sind Aufwendungen für betriebsnotwendige Investitionen der Residenz im Sinne des § 82 SGB XI nicht berücksichtigt. Das vom Bewohner zu entrichtende Entgelt für diese Investitionsaufwendungen beträgt täglich 14,14 €.
Das Entgelt für Ausbildung beträgt zurzeit täglich 1,29 €.
Gesamtentgelt
Das Gesamtentgelt setzt sich aus folgenden täglichen Entgeltbestandteilen wie folgt zusammen:
- Pflegegrad I: 56,00 €
- Pflegegrad II: 62,63 €
- Pflegegrad III: 78,80 €
- Pflegegrad IV: 95,67 €
- Pflegegrad V: 103,23 €
- Kurzzeitpflege: 87,24 €
- Verhinderungspflege: 87,24 €
Das vom Bewohner zu tragende Entgelt ist jeweils am 1. Eines Monats im Voraus fällig. Dem Bewohner wird angeboten, am bargeldlosen Zahlungsverkehr durch Einzugsermächtigung teilzunehmen.
Leistungen | Pflegesatz pro Tag | Pflegesatz pro Monat |
---|---|---|
Allgemeine Leistungen | ||
Pflegegrad 1 | 23,53 € | 715,78 € |
Pflegegrad 2 | 31,15 € | 947,58 € |
Pflegegrad 3 | 47,32 € | 1.439,47 € |
Pflegegrad 4 | 64,19 € | 1.952,66 € |
Pflegegrad 5 | 71,75 € | 2.182,64 € |
Kurzzeitpflege | 55,76 € | |
Verhinderungspflege | 55,76 € | |
Entgelt für Unterkunft undVerpflegung | 19,50 € | 593,19 € |
Entgelt für Unterkunft undVerpflegung KZP -VHP | 19,50 € | |
Entgelt für Unterkunft | 11,70 € | 355,91 € |
Entgelt für Unterkunft Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege | 11,70 € | |
Entgelt für Verpflegung | 7,80 € | 237,28 € |
Entgelt für Verpflegung Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege | 7,80 € | |
Investive Kosten | 14,14 € | 430,14 € |
Investive Kosten Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege | 14,14 € | |
Domizilpaket | 30,12 € | |
Ausbildungsumlage | 1,29 € | 39,24 € |
Abzüglich Pauschale der Pflegekasse für Pflegegrad I | 125,00 € | |
Abzüglich Pauschale der Pflegekasse für Pflegegrad II - hier ist der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil von 5,84€ bereits enthalten | 770,00 € | |
Abzüglich Pauschale der Pflegekasse für Pflegegrad III - hier ist der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil von 5,84€ bereits enthalten | 1262,00 € | |
Abzüglich Pauschale der Pflegekasse für Pflegegrad IV - hier ist der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil von 5,84€ bereits enthalten | 1775,00 € | |
Abzüglich Pauschale der Pflegekasse für Pflegegrad V - hier ist der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil von 5,84€ bereits enthalten | 2005,00 € | |
Abzüglich Pauschale der Pflegekasse für KZP / VHP | 55,76 € | |
Verbleibender Eigenanteil für Pflegegrad I | 1683,47 € | |
Verbleibender Eigenanteil für Pflegegrad II | 1270,27 € | |
Verbleibender Eigenanteil für Pflegegrad III | 1270,17 € | |
Verbleibender Eigenanteil für Pflegegrad IV | 1270,35 € | |
Verbleibender Eigenanteil für Pflegegrad V | 1270,33 € | |
Verbleibender Eigenanteil für Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege | 34,93 € |

Warteliste
Das Elbe-Havel-Domizil bietet Leistungen für alle Pflegegrade. Auf 3 Etagen werden 52 Zimmer entstehen in dem die Bewohnerinnen und Bewohner vollstationär betreut werden. Meistens muss es schnell gehen, wenn man einen Platz in einem Pflegeheim braucht. Vieles ist zu regeln, deshalb stehen wir Ihnen mit Rat, Hilfe und Unterstützung gerne zur Seite.